Aktuell

15.10.2014.

Was ändert sich zum 01.01.2015 im Bereich Versicherungswirtschaft

Durch das Inkrafttreten des Lebensversicherungsreformgesetzes ändert sich zum 01.01.2015 einiges im Bereich der Lebensversicherung. Die Lebensversicherung umfasst viele Sparten, welche davon betroffen sind, lesen Sie im aktuellen Beitrag von Timo Lüpke, Holsteiner Finanzkonzepte.

Die Lebensversicherung umfasst viele Sparten, welche davon betroffen sind:

  • Absicherung der Arbeitskraft durch Berufsunfähigkeitsversicherungen und Erwerbsminderungsrenten - Pflegerentenversicherungen
  • Altersvorsorgeverträge mit Garantieleistungen (Riester, Rürup, betriebliche Altersvorsorge, private Altersvorsorge
  • Sterbegeldversicherungen
  • Risikolebensversicherungen
  • Dread-Disease Versicherungen (schwere Krankheiten-Versicherung)


Was ändert sich konkret?

Der Rechnungs- und Garantiehöchstzins wird von derzeit 1,75 % auf zukünftige 1,25 % abgesenkt. Dadurch werden alle Produkte die auf Basis der Lebensversicherung kalkuliert werden erheblich teurer. Zukünftig werden Kunden höher an den Risikoüberschüssen beteiligt.

In der gesetzlichen Krankenversicherung werden zum 01.01.2015 die Beitragssätze abgesenkt und der einkommensabhängige Zusatzbeitrag wird eingeführt.

Jede Krankenkasse muss zum 01.01.2015 Regelungen zum Zusatzbeitrag in ihrer Satzung regeln. Die Kassen sind nicht verpflichtet einen Zusatzbeitrag zu erheben, es sei denn die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds decken nicht den Finanzbedarf. Der Zusatzbeitrag wir einkommensabhängig sein. Somit wird wieder ein zunehmender Wettbewerb unter den Krankenkassen erwartet. Zusätzlich ist mit einem weiteren Anstieg der Beitragsbemessungsgrenzen und Jahresarbeitsentgeltsgrenzen zur Kranken und Pflegeversicherung zu rechnen. Dadurch steigen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse für heute schon Höchstbeitragszahler weiter an.

Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung

Zum 01.01.2015 wird es bei vielen privaten Krankenversicherern zu Beitragsanpassungen im Neu- und Bestandsgeschäft kommen. Wer davon betroffen ist, hat grundsätzlich ein außerordentliches Kündigungsrecht. Aber Vorsicht bei der Wahl von Billiganbietern und Billigtarifen. Krankenversicherung ist kein Produkt, sondern eher der Wunsch nach medizinischer Versorgung im Krankheitsfall. Da sollten keine Lücken im Versicherungsschutz entstehen, oder man sollte diese genau kennen.

Regional- und Typklassen in der KFZ-Versicherung ändern sich zum 01.01.2015

Durch das Ändern der Regional- und Typklassen werden sich die KFZ-Prämien zum 01.01.2015 verändern. Da sowohl die Regional- als auch die Typklasse direkten Einfluss auf die Versicherungsprämie haben führt eine Veränderung entweder zur Prämienreduzierung oder Erhöhung.


Holsteiner Finanzkonzepte
Holsteiner Finanzkonzepte
Timo Lüpke | Versicherungsmakler
Holzkoppelweg 33 (Geb. 50)
24118 Kiel
Tel.: 0431 - 30 03 45 71
Fax: 0431 - 30 03 46 49
www.holsteiner-finanzkonzepte.de
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